Unterziele
Indikatoren
3.1
Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100 000 Lebendgeburten senken
3.1.1
Verfügbar
Müttersterblichkeitsrate
3.2
Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1 000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1 000 Lebendgeburten zu senken
3.2.1
Verfügbar
Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren
3.2.2
Verfügbar
Neugeborenensterblichkeit
3.3
Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
3.3.1
Verfügbar
Anzahl der HIV-Neuinfektionen je 1 000 nicht infizierter Einwohner/ -innen, nach Geschlecht, Alter und Risikogruppe
3.3.2
Verfügbar
Tuberkulose-Inzidenz je 100 000 Einwohner/ -innen
3.3.3
Verfügbar
Malaria-Inzidenz je 1 000 Einwohner/ -innen
3.3.4
Verfügbar
Hepatitis-B-Inzidenz je 100 000 Einwohner/ -innen
3.4
Bis 2030 die vorzeitige Sterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern
3.4.2
Verfügbar
Sterblichkeitsrate infolge von Suizid
3.5
Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.6
Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Straßenverkehrsunfällen weltweit halbieren
3.6.1
Verfügbar
Sterblichkeitsrate infolge von Straßenverkehrsunfällen
3.7
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten
3.8
Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen
3.8.1
Verfügbar
Versorgung mit grundlegenden Gesundheitsdiensten
3.9
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
3.9.1
In Bearbeitung
Sterblichkeitsrate infolge von Verschmutzung der Raum- bzw. Außenluft
3.9.3
Verfügbar
Sterblichkeitsrate infolge von unbeabsichtigten Vergiftungen
3.a
Die Durchführung des RAHMENÜBEREINKOMMENS DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ZUR EINDÄMMUNG DES TABAKGEBRAUCHS in allen Ländern in geeigneter Weise stärken
3.b
Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der ERKLÄRUNG VON DOHA ÜBER DAS TRIPS-ÜBEREINKOMMEN UND DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem ÜBEREINKOMMEN ÜBER HANDELSBEZOGENE ASPEKTE DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten
3.b.1
Verfügbar
Anteil der Zielbevölkerung, der alle im jeweiligen nationalen Programm vorgesehenen Impfungen erhalten hat
3.c
Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen
3.c.1
Verfügbar
Dichte und Verteilung von Gesundheitspersonal
3.d
Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken