In Deutschland garantiert Artikel 3 Grundgesetz (GG) Frauen und Männern die gleichen Rechte.

Die Bundesministerien und Bundesbehörden sind verpflichtet, in ihrer Ausgabenpolitik auch geschlechtsspezifische Maßnahmen zu berücksichtigen. Aufgrund dieses Mainstreaming-Ansatzes finden sich in nahezu allen Haushaltsposten der Bundesregierung Mittel zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung von Frauen.
Gender Budgeting als Instrument wird nicht im Bundeshaushalt, aber in einigen Bundesländern angewandt.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.